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Zurechtfinden im Labyrinth der Corona-Hilfen

Unternehmer warten auf finanzielle Unterstützung
Zurechtfinden im Labyrinth der Corona-Hilfen
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26.03.2021 — zuletzt aktualisiert: 08.09.2021

Zurechtfinden im Labyrinth der Corona-Hilfen

Unternehmer warten auf finanzielle Unterstützung

Die Corona-Pandemie und der mehrfach verlängerte Winter-Lockdown zehren an den Nerven. Viele Unternehmer und Selbständige sorgen sich um ihre wirtschaftliche Existenz. Die Bundesregierung hat zwar Milliarden an Hilfen in Aussicht gestellt. Die finanzielle Unterstützung kommt jedoch nur schleppend bei den Betroffenen an. Bereits die Überbrückungshilfe II mit der finanziellen Unterstützung für die Monate September bis Dezember 2020 startete mit Verzögerung. Eine Beantragung war erst Mitte Oktober bzw. ab dem 25. November 2020 und 21. Dezember 2020 möglich. Zwar sind für die November- und Dezemberhilfen Abschlagszahlungen in Höhe von bis zu 50 % der beantragten finanziellen Unterstützung vorgesehen. Doch nicht in jedem Fall wurde eine Abschlagszahlung gewährt und die finalen Gelder lassen vielfach noch immer auf sich warten.

Förderzeiträume überschneiden sich

Da November und Dezember 2020 sowohl in der Überbrückungshilfe II als auch in der Überbrückungshilfe III Fördermonate sind, können Unternehmen, die bereits Überbrückungshilfe II beantragt haben, unter bestimmten Voraussetzungen für die Monate November und Dezember 2020 einen Nachschlag erhalten. Anträge auf Überbrückungshilfe II und III für die Monate November und Dezember schließen sich also nicht von vornherein aus. Anders sieht es aus, wenn November- und/oder Dezemberhilfe beantragt und erhalten wurde. In diesem Fall darf für die Monate November und Dezember 2020 kein Antrag auf Überbrückungshilfe III gestellt werden – für Überbrückungshilfe II hingegen schon, sie wird jedoch angerechnet.

Antragsvoraussetzungen sind oft unklar und unverständlich
Verzögerte Auszahlungen und sich überschneidende Förderzeiträume sind aber nicht die einzigen Probleme. Hinzu kommt, dass

  • jedes Hilfsprogramm andere Fördervoraussetzungen hat
  • je nach Programm Fixkosten, Liquiditätsengpässe oder Umsätze gefördert werden
  • verschiedene Hilfen gegeneinander aufgerechnet werden
  • verschiedene nationale und europäische Beihilferegelungen zu beachten sind
  • Voraussetzungen und Förderhöhe einzelner Programme mehrfach geändert werden
  • bei verbundenen Unternehmen und Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten genau geprüft werden muss, ob überhaupt ein Antrag gestellt werden darf
  • für neu gegründete Unternehmen andere Vergleichsmonate heranzuziehen sind und unterschiedliche Stichtage gelten, um überhaupt eine Förderung zu erhalten

Viele Förderanträge müssen daher geändert oder zurückgezogen und neu gestellt werden, soweit dies überhaupt möglich ist. Unternehmen, für die Förderungen erst später beantragt wurden, können von den nachträglich gelockerten Anforderungen oder höheren Förderungen profitieren.

Erst nach Schlussabrechnung steht Förderbetrag fest
Bei allen Corona-Hilfeprogrammen muss eine Schlussabrechnung mit den tatsächlichen Umsätzen und Kosten eingereicht werden. Erst danach erfolgt die finale Entscheidung über die zu gewährenden Fördermittel. Wurden im Förderzeitraum erzielbare Umsätze zu niedrig oder Kosten zu hoch geschätzt oder wurden nicht alle Fördervoraussetzungen komplett erfüllt, kann es zu Rückforderungen kommen. Im Gegensatz dazu können Unternehmer bei der Überbrückungshilfe II und III sowie der November- und Dezemberhilfe eventuell auf Nachzahlungen hoffen – wenn die Umsätze im Förderzeitraum geringer waren, als geschätzt, höhere Fixkosten angefallen sind oder der Förderrahmen bei Antragstellung zunächst ausgeschöpft war und nachträglich erhöht wurde. Doch diese Nachzahlungen könnten für Unternehmer zu spät kommen. Vor allem deshalb, weil noch nicht klar ist, ab wann für welches Programm Schlussabrechnungen überhaupt eingereicht werden können und wie lange dann die Bearbeitung dauern wird.

Fazit: Entscheiden Sie daher gemeinsam mit uns, zu welchem Zeitpunkt ein Antrag gestellt wird und mit welchen (geschätzten) Umsätzen und Kosten. Wir stehen an Ihrer Seite und werden Sie in allen Belangen rund um die Corona-Hilfen umfassend beraten und betreuen. Leider haben wir nach der Antragstellung auf dem Portal des BMWi keinen Einfluss auf die Dauer der Antragsbearbeitung, die Gewährung von Abschlagszahlungen und den Zeitpunkt der Auszahlung der Zuschüsse.

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