Verkaufen statt verschenken - Veröffentlichung in „Das Blatt" 2/2021
Es ist in der Praxis nicht unüblich, dass landwirtschaftliche Betriebe und Anteile an diesen (z. B. als GbR- oder GmbH-Anteil) im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge innerhalb der Familie unentgeltlich übertragen, also verschenkt, werden. Diese Vorgänge unterliegen der Erbschaftsteuer (falls die Übertragung anlässlich des Todes des Besitzers durchgeführt wird) oder der Schenkungsteuer (falls der Besitzer den Betrieb oder den Anteil an diesem noch zu Lebzeiten überträgt). Im zweiten Fall wirkt der „Senior“ noch aktiv an der Übergabe mit. Hier gibt es viele Gestaltungsmöglichkeiten, sodass die Übertragung stets noch zu Lebzeiten erfolgen sollte.
Den vollständigen Artikel finden Sie hier: