Unwetterschäden: Finanzministerien helfen in der Not
In den letzten Monaten ist Deutschland mehrfach von heftigen Unwettern getroffen worden. Ob die Sturmflut an der Ostseeküste, die Flutkatastrophe im Ahrtal oder die Hochwasserlagen im Saarland und im Süden des Landes. Überall stehen Menschen vor großen Herausforderungen. An fällige Steuern denken Betroffene dabei sicher nicht als Erstes. Und damit zu den vielen Sorgen nicht auch noch Probleme mit dem Finanzamt kommen, haben mehrere Bundesländer sogenannte Katastrophenerlasse veröffentlicht, die Geschädigte durch Billigkeitsmaßnahmen unterstützen sollen.
Gleiche Maßnahmen in allen Bundesländern
Zum aktuellen Zeitpunkt haben folgende Bundesländer Erlasse mit Billigkeitsmaßnahmen veröffentlicht:
- Rheinland-Pfalz (Hochwasser Mai/Juni 2024))
- Schleswig-Holstein (Ostsee-Sturmflut Oktober 2023)
- Saarland (Hochwasser Mai 2024)
- Baden-Württemberg (Hochwasser Mai/Juni 2024)
- Bayern (Hochwasser Mai/Juni 2024)
Die Erlasse sind inhaltlich größtenteils deckungsgleich, unterscheiden sich meist lediglich in der zeitlichen Anwendung. Folgende Maßnahmen sind Teil der Hilfe für Betroffene:
- Stundungen im vereinfachten Verfahren
- Möglichkeit von Ratenzahlungen
- Vollstreckungsaufschub
- Anpassung von Vorauszahlungen
- Vereinfachter Spendennachweis
- Spendenaktionen unschädlich für Gemeinnützigkeit von Körperschaften
- Vereinfachter Betriebsausgabenabzug für Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen
- Verlust von Buchführungsunterlagen ohne steuerlich nachteilige Folgen
- Sonderabschreibungen für Wiederaufbau und Wiederbeschaffungen
- Sonderregelungen für Land- und Forstwirtschaft (teilweise Erlass der Einkommensteuer)
- Lohnsteuerfreie Unterstützung für Arbeitnehmer möglich
- Vereinfachungsregelungen für Vermieter
- Aufwendungen für existenziell notwendige Gegenstände wie Hausrat oder Kleidung sind als außergewöhnliche Belastungen abziehbar
- Umsatzsteuerliche Billigkeitsregelungen wie Verzicht auf die Besteuerung von unentgeltlichen Wertabgaben
Zeitliche Anwendung
Die zeitliche Anwendung der Maßnahmen unterscheidet sich je nach Bundesland. Die Übersicht wird laufend aktualisiert:
Maßnahmen | Schleswig-Holstein | Saarland | Baden-Württemberg | Bayern | Rheinland-Pfalz |
Für bis xx.xx.xxxx fällige Steuern | 31.01.2024 | 30.09.2024 | 31.10.2024 | 31.10.2024 | 30.09.2024 |
· Stundung bis | 30.04.2024 | 31.12.2024 | 31.01.2025 | 31.01.2025 | 31.12.2024 |
· Stundung mit Ratenzahlung | 31.10.2024 | 31.05.2025 | 30.06.2025 | 30.06.2025 | 31.05.2025 |
· Anpassung Vorauszahlungen bis | 30.04.2024 | 31.12.2024 | 31.01.2025 | 31.01.2025 | 31.12.2024 |
Spendennachweis vereinfacht bis | 30.04.2024 | 31.12.2024 | 31.01.2025 | 31.01.2025 | 31.12.2024 |
Betriebsausgaben vereinfacht bis | 30.04.2024 | 31.12.2024 | 31.01.2025 | 31.01.2025 | 31.12.2024 |
steuerfreie geldwerte Vorteile (Zufluss) bis | 30.04.2024 | 31.12.2024 | 31.01.2025 | 31.01.2025 | 31.12.2024 |