So wird es ab jetzt gemacht „Das Blatt“ 1/2021
Die Grundsteuer wird neu geregelt. Auf den ersten Hauptfeststellungszeitpunkt am 1. Januar 2022 müssen deutschlandweit nicht nur Immobilienbesitzer ihre Grundstücke neu bewerten, sondern auch Besitzer von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben werden dazu aufgefordert, eine sogenannte Grundsteuerwerterklärung abzugeben.