Sanieren lohnt sich
Das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung enthält auch einen Steuerbonus für energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum. Innerhalb von drei Jahren können insgesamt 20 % der Sanierungsaufwendungen von der Einkommensteuer abgezogen werden, wobei die Investitionssumme je Objekt auf 200.000 Euro begrenzt ist.
Abziehbar sind bis zu 40.000 Euro:
- 7 % der Investition, maximal 14.000 Euro im Jahr, in dem die Sanierungsmaßnahme abgeschlossen wurde,
- 7 % der Investition, maximal 14.000 Euro im zweiten Jahr und
- 6 % der Investition, maximal 12.000 Euro im dritten Jahr
Förderfähige Einzelmaßnahmen sind u. a.:
- die Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken,
- die Erneuerung von Fenstern, Außentüren, Lüftungs- und Heizungsanlagen
- der Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
Voraussetzungen für den Steuerbonus
Die Steuerermäßigung wird nur gewährt, wenn das Gebäude älter als 10 Jahre ist und mit der Baumaßnahme nach dem 31. Dezember 2019 begonnen bzw. der Bauantrag nach diesem Datum gestellt wurde. Der Steuerpflichtige muss eine Rechnung und eine nach amtlich vorgeschriebenem Muster erstellte Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens vorlegen können, um nachzuweisen, dass die Maßnahmen und das Objekt förderfähig sind. Die Zahlung muss unbar auf das Konto des Leistungserbringers erfolgen. Für öffentlich geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden, gibt es keinen Steuerbonus.
Tipp
Wird ein von der BAFA zugelassener Energieberater mit der planerischen Begleitung der Maßnahmen beauftragt, können sogar 50 % der dafür entstehenden Kosten von der Steuer abgezogen werden.