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Reform der Grundsteuer 2022: Was Land- & Forstwirte jetzt wissen müssen

Reform der Grundsteuer 2022: Was Land- & Forstwirte jetzt wissen müssen
Aktuelles
02.02.2022

Reform der Grundsteuer 2022: Was Land- & Forstwirte jetzt wissen müssen

In Deutschland müssen rund 35 Millionen Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe neu bewertet werden. Dabei müssen die Erklärungen zur neuen Bewertung im Zeitraum vom 01.07. bis 31.10.2022 eingereicht werden – mitten in der Haupterntezeit vieler landwirtschaftlicher Betriebe. In einem kostenlosen Live-Webinar am 28. Januar appellierte ETL Agrar & Forst an die Betroffenen, die Grundsteuerreform ernst und frühzeitig Beratung in Anspruch zu nehmen, um sich im Sommer ganz auf das eigene Kerngeschäft konzentrieren zu können.

Die elektronische Feststellungserklärung ist über das ELSTER-Portal an das Finanzamt zu übermitteln. Besonders die Einreichungsfrist der Grundsteuerwerterklärung zwischen Juli und Oktober könnte agrarwirtschaftliche Betriebe vor erhebliche logistische Schwierigkeiten stellen, schließlich fällt die so wichtige Getreideernte, aber auch die Haupterntezeit von einheimischen Tomaten und Gurken sowie Obst und Wein in diesen Zeitraum. Für Landwirte, die ohnehin einem hohen Arbeitspensum unterliegen, stellt das eine ernstzunehmende Belastungsprobe dar.

Im Live-Webinar widmete sich ETL Agrar & Forst daher ausführlich den Inhalten der Grundsteuerreform. Dabei empfing Benjamin Hummel als Referenten den Steuerberater Daniel Zengerle von der HOS Weida. Dieser skizzierte kompakt die wichtigsten Rahmenbedingungen der Reform und sensibilisierte die teilnehmenden Agrar- und Forstwirte für die Bedeutung des Themas. Die geforderte Erklärung zur neuen Bewertung der Grundstücke sei eine Aufgabe, „die innerhalb kurzer Zeit viele Angaben erfordert und großen Verwaltungsaufwand nach sich zieht“, betonte Daniel Zengerle. Er riet den Betroffenen ausdrücklich, sich frühzeitig mit den Anforderungen vertraut zu machen und fachkundige Hilfe in Anspruch zu nehmen. Zwar sei der Zeitraum gerade für Landwirte äußerst ungünstig gewählt, spezialisierte Steuerberater für die Branche könnten allerdings jetzt schon Unterstützung leisten, ergänzte Benjamin Hummel.

Die Grundsteuerreform belässt zwar die alte Berechnungsformel der Grundsteuer, bestehend aus Grundsteuerwert, Steuermesszahl und Hebesatz, jedoch besitzen nun die bisherigen Einheitswerte als Berechnungsgrundlage keine Gültigkeit mehr. Für die Bewertung spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, welche in Form einer Ertragswertberechnung einen Reinertrag bestimmen. Je nach Bundesland wird dazu ein neuer Grundbesitzwert ermittelt, welcher den Einheitswert ersetzt. Als Basis für die Neubewertung werden die Wertverhältnisse vom 1. Januar 2022 zugrunde gelegt.

Das Webinar erfreute sich positiver Resonanz, weshalb ETL Agrar & Forst auch in Zukunft weitere Webinare zu aktuellen (steuerlichen) Themen anbieten wird.

Aufzeichnung vom 28.01.2022

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Benjamin Hummel
Betriebsberater M. Sc. agr.

Mail: agrar-forst@etl.de


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