Für nur 9 Euro quer durch Deutschland
Mit der Sonderaktion des 9-Euro-Tickets will die Bundesregierung einen Anreiz zum Umstieg auf den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und zur Energieeinsparung setzen. Unter dem Motto „Bus, Tram oder Bahn nutzen und auf das Auto verzichten“ kann jeder für ein preislich äußerst attraktives Monatsticket in der gesamten Bundesrepublik alle Verkehrsmittel des ÖPNV nutzen. Die Aktion ist am 1. Juni 2022 gestartet und läuft bis Ende August. Die Tickets können für nur 9 Euro monatlich an allen Verkaufsstellen der örtlichen Verkehrsbetriebe, der Deutschen Bahn AG und online erworben werden. Auch alle Abonnenten von Zeitkarten profitieren, denn sie zahlen für Juni bis August auch nur 9 Euro pro Monat. Wer für das Jahresabo bereits den gesamten Preis bezahlt hat, erhält eine Erstattung oder die Zahlung wird mit der nächsten Abbuchung verrechnet. Die konkreten Bedingungen für die Nutzung des 9-Euro-Tickets legen die einzelnen Bundesländer fest.
9-Euro-Ticket kann steuerfreies Job-Ticket gefährden
Viele Arbeitnehmer müssen auch die monatlichen 9 Euro nicht selbst bezahlen, denn Job-Tickets oder Zuschüsse zu Einzel-, Monats- oder Jahreskarten sind ein beliebtes Mittel, das Portemonnaie der Mitarbeiter zu entlasten – und das Ganze sogar steuer- und sozialabgabenfrei. Die Tickets darf der Arbeitnehmer auch für private Fahrten nutzen, steuer- und beitragsfrei allerdings nur für Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und nicht für Fahrten im Fernverkehr. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber das Ticket oder den Zuschuss zu Einzel-, Monats- oder Jahreskarten zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt und ein Nachweis im Lohnkonto aufbewahrt wird.
Wird das Job-Ticket direkt vom Arbeitgeber gezahlt, ändert das 9-Euro-Ticket nichts. Der Arbeitgeber zahlt weniger. Nur in der Lohnabrechnung muss darauf geachtet werden, dass das steuerfreie Jobticket mit 9 Euro ausgewiesen wird. Bei Zuschüssen ist jedoch in der Regel ein fester monatlicher Betrag von meist mehr als 9 Euro vertraglich vereinbart. Genau das kann jetzt zum Problem werden. Sofern der Arbeitgeber den vereinbarten Zuschuss zum Job-Ticket unverändert fortzahlt, sind nur noch 9 Euro steuerfrei, denn nur so viel hat das Ticket tatsächlich gekostet. Der übersteigende Betrag führt grundsätzlich zu steuer- und beitragspflichtigem Arbeitslohn.
Das Bundesministerium der Finanzen hat in seinem neuesten Schreiben eine Vereinfachungsregel eingeführt. Danach ist es für die Monate Juni bis August 2022 nicht zu beanstanden, wenn Zuschüsse des Arbeitgebers die Aufwendungen des Arbeitnehmers für Tickets für öffentliche Verkehrsmittel im Kalendermonat übersteigen, soweit die Zuschüsse die Aufwendungen bezogen auf das Kalenderjahr 2022 insgesamt nicht übersteigen. Doch dies ist in der Regel nur dann erreichbar, wenn der Zuschuss nicht mehr als 75 % des eigentlichen Tickets beträgt.
Zahlt der Arbeitgeber einen 9 Euro übersteigenden Zuschuss weiter steuer- und beitragsfrei, wird es bei einer Betriebsprüfung teuer, denn dann schuldet er in der Regel nicht nur den Arbeitgeber- sondern auch den Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung. Zudem haftet er für die Lohnsteuer des Arbeitnehmers. Lassen Sie es nicht soweit kommen!
Tipp: Arbeitgeber sollten daher den Zuschuss für die Monate Juni bis August 2022 auf 9 Euro mindern. Es hängt allerdings von der jeweils getroffenen Vereinbarung ab, ob der Arbeitgeber den Zuschuss überhaupt einseitig kürzen darf oder ob eine neue Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer getroffen werden muss. Dies sollte ein auf Arbeitsrecht spezialisierter Rechtsanwalt prüfen.