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Dürfen ausländische Erntehelfer in der Corona-Krise nach Deutschland einreisen?

Dürfen ausländische Erntehelfer in der Corona-Krise nach Deutschland einreisen?
Aktuelles
31.03.2020

Dürfen ausländische Erntehelfer in der Corona-Krise nach Deutschland einreisen?

Grundsätzlich dürfen auch mobile Arbeitskräfte nicht mehr nach Deutschland oder Frankreich einreisen. Doch es gibt Hoffnung! Am 30.03.2020 hat die EU-Kommission Leitlinien* erlassen, die es mobilen Arbeitskräften in systemrelevanten Berufen erlauben soll, an ihre Arbeitsplätze zu gelangen.

Die Liste dieser Berufe ist nicht erschöpfend und umfasst beispielhaft Berufe im Gesundheitswesen, Betreuungspersonal für Kinder und ältere Menschen, Wissenschaftler im Gesundheitssektor, mit der Installation lebenswichtiger Medizinprodukte betraute Techniker, Berufsfeuerwehrleute und Polizisten, Arbeitskräfte im Verkehrssektor sowie Menschen, die in der Lebensmittelbranche tätig sind.

In Bezug auf Saisonarbeitskräfte insbesondere in der Landwirtschaft werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, Informationen über ihren jeweiligen Bedarf in den bestehenden Fachgremien auszutauschen und spezifische Verfahren zur Gewährleistung eines reibungslosen Grenzübertritts für die betreffenden Grenzgänger einzuführen, um auf den krisenbedingten Arbeitskräftemangel zu reagieren.

Wir gehen davon, dass diese Leitlinien in Deutschland rasch umgesetzt werden.

*http://ec.europa.eu/social/BlobServlet?docId=22473&langId=en

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Steffen Pasler
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Mail: rostock@etl-rechtsanwaelte.de


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