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Neuer Beitragsmaßstab in der Landwirtschaftlichen Krankenkasse ab 2025

Standardeinkommen ersetzt korrigierten Flächenwert
Neuer Beitragsmaßstab in der Landwirtschaftlichen Krankenkasse ab 2025
Aktuelles
31.01.2025 — Lesezeit: 3 Minuten

Neuer Beitragsmaßstab in der Landwirtschaftlichen Krankenkasse ab 2025

Standardeinkommen ersetzt korrigierten Flächenwert

Es könnte alles so einfach sein. Arbeitnehmer erhalten ein festes Gehalt und davon berechnen sich salopp gesagt, die Sozialversicherungsbeiträge. Für Landwirte ist das Ganze ein bisschen komplizierter. Diese sind regelmäßig in der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) – der berufsständischen gesetzlichen Krankenkasse für alle hauptberuflich selbständigen landwirtschaftlichen Unternehmerinnen und Unternehmer und deren Familienangehörigen krankenversichert. Für die LKK-Beiträge sind verschiedene Berechnungen vorzunehmen. Als Folge der Grundsteuerreform wurde nun zum 1. Januar 2025 ein neuer Beitragsmaßstab für die LKK eingeführt. Das sogenannte Standardeinkommen ersetzt den bisherigen korrigierten Flächenwert.

Neuer Beitragsmaßstab: das Standardeinkommen

Ab 2025 wird das Standardeinkommen als Basis für die Beitragsberechnung genutzt. Es stellt die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des landwirtschaftlichen Betriebs dar und berücksichtigt sowohl die Flächen als auch die Tierhaltungen. Die vereinfachte Berechnung sieht wie folgt aus:

Standardeinkommen = Anzahl der Hektar bzw. Ø Tierbestand x jeweiliger Standardeinkommenswert

Der Standardeinkommenswert gibt an, wie viel Einkommen pro Hektar bzw. pro Tier in einem bestimmten Landkreis erzielt werden kann. Für jeden Betriebszweig gibt es unterschiedliche Werte. Maßgebend für die Berechnung ist der Wert am Betriebssitz des Unternehmens.

Tipp: Sollten über 50 Prozent der Flächen des Versicherten in unterschiedlichen Bundesländern liegen und aufgrund dieser abweichenden Daten eine unterschiedliche Berechnung erfolgen (mehr als 20 Prozent Differenz), kann der Versicherte einen Antrag stellen, auf Basis welchen Standortes (Bundesland) die Berechnung durchgeführt werden soll.

Auf Grundlage des Standardeinkommens erfolgt dann eine Einstufung in die Beitragsklassen. Die LKK kennt 20 Beitragsklassen, wobei im Jahr 2025 der günstigste Beitrag 137 Euro und der Höchstbeitrag 828 Euro monatlich beträgt. Der Beitrag der höchsten Beitragsklasse 20 muss dabei am Höchstbeitrag der allgemeinen Krankenversicherung ausgerichtet sein und darf diesen nur geringfügig unterschreiten.

Auswirkung für die Versicherten

Durch die neue Berechnung und die Verschiebung der Beitragsklassengrenzen werden viele Landwirte neu eingestuft. Dies gilt insbesondere für Landwirte mit Tierhaltungen, denn diese fließen erstmals in die Berechnung ein. Doch das muss nicht immer nachteilig sein, denn wer beispielsweise Sauen hält, mindert damit bereits sein Standardeinkommen.

Für Versicherte, die bereits zum Jahreswechsel 2024/2025 bei der LKK versichert sind, gibt es einen Übergangszeitraum. Diese Mitglieder zahlen während einer Übergangszeit von 3 Jahren nur einen Teil des neuen Beitrags (mit jährlichen Angleichungssätzen), bis ab 2028 der volle Beitrag nach dem neuen Maßstab fällig wird.

Einen Musterbescheid für die Berechnung der Beiträge ab dem Jahr 2025 inklusive Übergangszeitraum stellt die SVLFG auf ihrer Homepage zur Verfügung.

Beitrag selbst berechnen

Die SVLFG stellt auch einen Beitragsrechner zur Verfügung, mit dem die Versicherten ihre voraussichtliche Beitragshöhe in der Landwirtschaftlichen Krankenversicherung vorab selbst ermitteln können. Der Rechner basiert auf allgemeinen Betriebsangaben wie Flächen- und Tierbestandsgrößen sowie dem Landkreis des Betriebes.

Hinweis: Es ist jedoch zu beachten, dass der Beitragsrechner keine Besonderheiten wie Unternehmensbeteiligungen, mehrere Unternehmen oder die Beitragsangleichung während der Übergangszeit berücksichtigt. Er sollte daher nur für eine grobe Einschätzung genutzt werden.

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