Förderung für tiergerechte Haltung jetzt abrufen
Das Bundesprogramm zum Umbau der Tierhaltung bietet Landwirtinnen und Landwirten Förderungen, um ihre Tierhaltung artgerechter zu gestalten. Dies betrifft Stallneu und -umbauten sowie die Deckung höherer laufender Kosten, die durch verbesserte Tierhaltungsstandards entstehen. Gestartet wird das Programm mit der Förderung der Schweinehaltung. Das Bundesprogramm umfasst die beiden Teilbereiche investive Vorhaben und Förderung von Mehrkosten.
Förderung der Investitionen
Generell antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe mit Niederlassung in Deutschland, die mindestens eine Einrichtung zur Haltung von Schweinen betreiben oder betreiben wollen. Die steuerrechtliche Einordnung eines Betriebs als Gewerbebetrieb steht seiner Förderfähigkeit nicht grundsätzlich entgegen. Auch Nebenerwerbsbetriebe können förderfähig sein.
Ziel ist die artgerechte Ausgestaltung der Ställe. Das bedeutet, der Stall muss den Tieren Zugang zum Außenklima oder Auslauf ermöglichen. Die genauen Anforderungen sind in der Richtlinie „Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Investive Vorhaben“ geregelt.
Um die benötigte Planungssicherheit für die Betriebe zu gewährleisten, beläuft sich die Förderlaufzeit auf sieben Jahre. Förderfähig sind nur die netto-Preise der Ausgaben. Dabei kommt es nicht darauf an, ob das Unternehmen pauschaliert (nicht-vorsteuerabzugsberechtigt) oder optiert (vorsteuerabzugsberechtigt). Zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Maßnahmen für das Tierwohl hat kürzlich der Bundesfinanzhof in Bezug auf die Putenmast geurteilt.
Die Neuanschaffung einzelner Maschinen oder Anlagen ist nicht förderfähig. Sofern die Anschaffung neuer Maschinen jedoch Teil eines Umbau- oder Neubaukonzepts ist, kann eine Förderung in Frage kommen. Ersatzinvestitionen sind nicht begünstigt. Ebenso kann der Kaufpreis für Grundstücke und gegebenenfalls darauf stehenden Immobilien nicht bei den zuwendungsfähigen Kosten berücksichtigt werden.
Investitionsvolumen | Zuschuss |
bis 500.000 Euro | 60 Prozent |
bis 2.000.000 Euro | 50 Prozent |
bis 5.000.000 Euro | 30 Prozent |
Beispiel: Für ein förderfähiges Investitionsvolumen bis 5.000.000 Euro werden die ersten 500.000 Euro mit 60 Prozent, die folgenden 1.500.000 Euro mit 50 Prozent, und die restlichen 3.000.000 Euro mit 30 Prozent bezuschusst. Daraus ergibt sich ein maximaler Förderbetrag von 1.950.000 Euro.
Förderung laufender Mehrkosten
Betrieben, die die Anforderungen an die tiergerechtere Haltung erfüllen, können jährlich Zuwendungen zum Ausgleich der Mehraufwendungen gewährt werden. Detailinformationen enthält die Richtlinie „Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Laufende Mehrkosten“. Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe mit Niederlassung in Deutschland, unbeschadet der gewählten Rechtsform.
Während des siebenjährigen Förderzeitraums muss der Antrag auf Auszahlung der Mehrkosten jährlich neu bis zum 31. März des Folgejahres gestellt werden, für 2024 also bis zum 31. März 2025. Die Antragstellung erfolgt über „Mein Unternehmenskonto“ (ELSTER).
Für einen Antrag auf Förderung der laufenden Mehrkosten ist es nötig, dass das Unternehmen von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) vorab als förderfähig anerkannt wurde. Dazu ist eine Mitgliedschaft in einer ebenfalls zuvor anerkannten Organisation oder die Teilnahme an einem anerkannten Kontrollsystem notwendig. Nähere Informationen dazu stellt die Internetseite des BLE bereit. Erst danach kann das Unternehmen selbst einen Antrag auf Förderung stellen.
Bei der Förderung berücksichtigt werden insbesondere Mehrkosten, die durch Vorgaben an das Platzangebot und die Versorgung der Tiere mit Futtermitteln, Einstreu oder Beschäftigungsmaterial entstehen. Die Mehrkosten werden in Form von Pauschalen von unabhängiger Stelle nach betriebswirtschaftlich anerkannten Methoden ohne Berücksichtigung der Umsatzsteuer ermittelt.
Förderfähig sind Sauen, Aufzuchtferkel und Mastschweine, abhängig von der Anzahl der Tiere. Für bis zu 50 Sauen, 1.500 Aufzuchtferkel und 1.500 Mastschweine gibt es eine Förderung von bis zu 80 Prozent der Mehrkosten. Für darüber hinausgehende Tierzahlen von bis zu 200 Sauen, 6.000 Aufzuchtferkel und 6.000 Mastschweine sinkt die Förderung auf 70 Prozent.
Beispiel: Pauschalen für das Jahr 2024:
Haltungsform | |||
Frischluft | Auslauf/Weide | Bio | |
Sauen | 421,00 € | 537,00 € | 503,00 € |
Aufzuchtferkel | 7,98 € | 12,72 € | 25,13 € |
Mastschweine | 24,75 € | 29,99 € | 37,00 € |
Für weitergehende Beratungen stehen Ihnen die Experten von ETL Agrar- und Forst gern zur Verfügung.