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Agrarberatung

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Leistungen Ihres ETL Agrar & Forst Agrarberaters

In landwirtschaftlichen Unternehmen werden viele Einschätzungen und Entscheidungen auf Basis eines Bauchgefühls getroffen. Sie als Unternehmensleiter oder Unternehmensleiterin haben jahrelange Erfahrung auf Ihrem Gebiet und ein gutes Gefühl für die Wirkungen der ökonomischen und naturalen Bestandteile Ihres Betriebserfolges entwickelt. Wir bieten Ihnen eine mit Zahlen und Fakten untermauerte Unterstützung Ihres Bauchgefühls. So können Sie Entscheidungen objektiv treffen und durch unsere Expertise das Risiko einer Fehlentscheidung minimieren.

Prämien der EU oder des Bundeslandes bilden einen wesentlichen Einkommensbestandteil in der Landwirtschaft. Die Anträge müssen hierbei nicht nur formal richtig eingereicht, sondern auch alle damit verbundenen Verpflichtungen abgeschätzt werden. Weitere Möglichkeiten wie Förderung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) sowie aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) werden von uns geprüft und die Antragsverfahren gegenüber entsprechender Behörden eingeleitet.

Welche zusätzlichen Dienste übernimmt der Berater?

  • Prüfung von Bescheiden und Einleiten von Widersprüchen
  • Unterstützung zur Klärung von Flächenüberschneidungen und Referenzabgleichen
  • Beschaffung von Zahlungsansprüchen bzw. Verkauf oder Verpachtung
  • Tierbestandmeldung nach Stichtag- bzw. Jahresdurchschnittsermittlungen

Die Betriebszweiganalyse (BZA) ist eine Vollkostenrechnung, deren Ziel die Darstellung einzelner Betriebszweige als eigenständiges Element Ihres Betriebes ist. Es werden sämtliche im Betrieb anfallenden Erlöse und Kosten erfasst, betriebszweigindividuell aufgeteilt und dargestellt. Dementsprechend können die Betriebszweige als separate Einheit im Vergleich mit anderen Betrieben ökonomisch beurteilt werden.

Wann ist eine Betriebszweiganalyse angebracht?

  • Aufdecken der sinnvollsten Ansätze zur Kostensenkung/Umsatzsteigerung
  • Basis für strategische Entscheidungen

Das Betriebsentwicklungskonzept dient der Entscheidungsfindung für eine Entwicklung im Betrieb als auch als Vorlage für Ihre Bank, um eine Finanzierungsanfrage fachlich richtig und ansprechend aufbereitet zu hinterlegen. Hierbei sind sowohl Betriebsgründer als auch Betriebe mit Investitions- oder Umstrukturierungsentscheidungen angesprochen.

Wann ist ein Betriebsentwicklungskonzept angebracht?

  • Überprüfung einer Entwicklungsidee
  • Vorbereitung einer Kreditanfrage

Vorbereitung eines Antrags auf Investitionsförderung

Selbstverständlich sind wir in der Lage Ihren Dieselantrag für Sie zu übernehmen. Bei der Nutzung unserer Buchhaltung erfassen wir die Ausgaben für Ihre Dieselkraftstoffbezüge und kümmern uns auch um die Nachweise Ihrer in Anspruch genommenen Dienstleister. Nach Abzug gegebenenfalls anfallender Dieselmengen durch den Verbrauch Ihrer nichtlandwirtschaftlichen Fahrzeuge und Maschinen stellen wir den Antrag gleich zu Jahresbeginn, sodass Sie die Steuerentlastung schnellstmöglich erhalten.

Was ist für die Agrardieselvergütung zu beachten?

  • Sammeln Sie alle Kassenbelege und Quittungen für den Bezug von Dieselkraftstoff
  • Auch wenn Sie Fremdleistungen beispielweise von Lohnunternehmen haben erledigen lassen, steht Ihnen für diese Arbeiten die Dieselrückvergütung zu
  • Dieselrestbestände zu Jahresende und der Verbrauch nichtlandwirtschaftlicher Fahrzeuge und Maschinen muss von der Gesamtmenge abgezogen werden

Eine Stoffstrombilanz nach der Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) ist ein Instrument zur Erfassung und Bewertung der Nährstoffflüsse in landwirtschaftlichen Betrieben. Sie dient der Dokumentation und Kontrolle der Nährstoffströme – insbesondere von Stickstoff (N) und Phosphor (P) – innerhalb eines Betriebs, um sicherzustellen, dass die Nährstoffzufuhr durch Düngemittel im Verhältnis zur Nährstoffabfuhr durch Ernteprodukte ausgewogen und umweltverträglich ist.

Die wichtigsten Aspekte einer Stoffstrombilanz nach der DüV sind:

  • Erfassung der Nährstoffzufuhr: Dazu gehören der Einsatz von Mineraldüngern, organischen Düngern (z.B. Gülle, Mist), Futtermitteln, Zukauf von Tieren sowie die Nährstoffzufuhr durch biologische Fixierung und atmosphärische Deposition.
  • Erfassung der Nährstoffabfuhr: Hierbei wird die Nährstoffmenge berücksichtigt, die durch die Ernte von Pflanzen, den Verkauf von Tieren oder tierischen Erzeugnissen den Betrieb verlässt.
  • Bilanzierung: Die Stoffstrombilanz stellt die Nährstoffzufuhr und -abfuhr gegenüber, um einen Überblick über die Nährstoffüberschüsse oder -defizite zu gewinnen. Ein Nährstoffüberschuss kann zu Umweltbelastungen führen, wie etwa zur Überdüngung und Nitratbelastung des Grundwassers, während ein Defizit die Bodenfruchtbarkeit beeinträchtigen kann.
  • Gesetzliche Vorgaben: Nach der DüV sind landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland ab einer bestimmten Betriebsgröße und Nährstoffmenge verpflichtet, jährlich eine Stoffstrombilanz zu erstellen. Dies soll sicherstellen, dass die Düngung bedarfsgerecht erfolgt und die Umweltbelastung minimiert wird.

Die Stoffstrombilanz ist ein wichtiges Werkzeug im Rahmen des nachhaltigen landwirtschaftlichen Wirtschaftens und trägt zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen an den Umweltschutz bei. Gerne machen Ihnen unsere Agrarberater ein Angebot für eine zuverlässige Erstellung einer Stoffstrombilanz.

Durch die neue Gesetzgebung soll ein nachhaltiger und ressourcenschonender Umgang mit Nährstoffen erzielt werden. Von dort an dürfen ohne eine schriftliche Düngebedarfsermittlung keine Dünger ausgebracht werden!

Alle Berechnungswege sind dabei aufzuzeichnen und die Datenquellen mit anzugeben. Für eine Vor-Ort-Kontrolle (VOK) zählt nicht das Ergebnis, sondern der ganze Berechnungsweg unter Berücksichtigung aller durch die Düngeverordnung vorgegebenen Faktoren, schriftlich dokumentiert. Dabei ist zu beachten, dass die Düngebedarfsermittlung schlagspezifisch bzw. für jede Bewirtschaftungseinheit anzufertigen ist.

Unsere Agrarberater erstellen eine auf Ihren Betrieb zugeschnitten Nährstoffbilanz bzw. eine Stoffstrombilanz. Gemeinsam mit Ihnen werden die Stellschrauben dabei diskutiert und ein maximales Einsparungspotential zu gewährleisten. Auch die vorgeschrieben Düngebedarfsermittlung von anhand prognostizierter Ertragsschätzungen der Gehaltsklassen Ihrer Böden von uns angefertigt.

Im Rahmen der Düngeverordnung sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:

  • Sperrzeiten für die Ausbringung von Düngemitteln, Boden- und Pflanzenhilfsstoffen
  • Abstände zu Gewässern und Hanglagen
  • Einarbeitungszeiten nach der Ausbringung
  • Erstellung Nährstoff- oder Stoffstrombilanzen (Hof-Tor-Bilanz)
  • Ermittlung ausreichender Kapazitäten von JGS-Anlagen
  • Bodenbeprobung von Acker- und Grünland
  • Aufzeichnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger

Durch die Darstellung von monatlichen Geldzu- und -abflüssen kann der im Jahresverlauf stark schwankende Kontostand gut nachvollzogen werden. Finanzierungslücken werden so vorab aufgedeckt und ihnen kann frühzeitig begegnet werden.

Wann ist eine Liquiditätsanalyse angebracht?

  • Vorbereitung einer Kreditanfrage oder eines Umschuldungsantrag
  • für eine Absicherung des Betriebes bei volatilen Preisen
  • zur Minimierung des kurz- und mittelfristigen Fremdkapitals

Unser Betriebscheck bietet Ihnen eine umfassende Erstberatung, um die Abläufe in Ihrem Betrieb zu optimieren und langfristig die Fruchtbarkeit sowie Ertragsfähigkeit Ihrer Flächen zu sichern. Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung individueller Lösungsansätze und Maßnahmenpläne, um Engpässe zu bewältigen und Potenziale besser zu nutzen. Profitieren Sie von unserer Expertise in den Bereichen Umwelt-, Klima- und Naturschutz sowie Tierwohlstandards.

Als JungunternehmerIn in der Landwirtschaft, im Gartenbau oder Forstwirtschaft stehen Ihnen viele Herausforderungen bevor. Wir begleiten Sie von Anfang an bei der Unternehmensentwicklung, bieten Ihnen Sicherheit in Planung und Recht sowie Zugang zu Bildungsangeboten und Netzwerken. Unsere Beratung umfasst alle relevanten Themen, von der Betriebsanalyse bis hin zu langfristigem Mentoring.

Ob innerhalb oder außerhalb der Familie – die Übernahme oder Abgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs ist ein komplexer Prozess. Wir bieten Ihnen eine individuelle Begleitung, von der Analyse der aktuellen Situation bis hin zur Mediation und Entwicklung von Maßnahmenplänen. Unsere Beratung sichert eine geregelte Betriebsübergabe und eine erfolgreiche Betriebsübernahme.

Sie möchten neue Einkommensquellen erschließen und Ihren Betrieb weiterentwickeln? Wir beraten Sie umfassend zu alternativen Geschäftsfeldern wie Direktvermarktung, Agrotourismus oder erneuerbare Energien. Unsere Expertise hilft Ihnen, bestehende Potenziale zu erkennen und zu nutzen, um Ihr Unternehmen nachhaltig und erfolgreich zu diversifizieren.

Optimieren Sie den Endverkauf Ihrer landwirtschaftlichen Produkte durch eine gezielte regionale Vermarktung. Wir analysieren Ihre aktuelle Vermarktungssituation und entwickeln maßgeschneiderte Marketingstrategien. Mit unserer Beratung steigern Sie Ihre Wertschöpfung, erhöhen die Investitionssicherheit und erschließen neue Geschäftsfelder.

Der Klimawandel stellt landwirtschaftliche Betriebe vor neue Herausforderungen. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre betriebliche Praxis klimafit zu machen. Unsere Beratung umfasst die Analyse klimatischer Risiken, Anpassung von Bewirtschaftungsverfahren und Optimierung der Wasserversorgung. Schützen Sie Ihre Erträge und tragen Sie aktiv zum Klimaschutz bei.

Möchten Sie Naturschutz und biologische Vielfalt in Ihrem Betrieb fördern? Wir bieten Ihnen umfassende Beratungsleistungen zur Integration von Naturschutzmaßnahmen in Ihre landwirtschaftlichen Aktivitäten. Gemeinsam entwickeln wir Strategien zur Förderung gefährdeter Arten und Lebensräume, unterstützen Sie bei der Nutzung von Förderprogrammen und sorgen für eine nachhaltige Betriebsführung.

Die Erhaltung genetischer Ressourcen ist essenziell für die Zukunft der Landwirtschaft. Wir beraten Sie bei der Zucht und Vermehrung traditioneller oder gefährdeter Sorten und Rassen. Nutzen Sie unsere Expertise, um genetische Vielfalt in Ihrem Betrieb zu fördern, und profitieren Sie von neuen Geschäftsfeldern und speziellen Förderprogrammen.

Optimieren Sie Ihre Grünlandflächen mit unserer fachlichen Unterstützung. Wir bieten Ihnen Beratung zur umwelt- und klimaschonenden Bewirtschaftung, inklusive Düngemanagement, Gewässerschutz und Artenvielfalt. Mit unserer Hilfe verbessern Sie die langfristige Nutzung Ihrer Flächen und tragen zum Erhalt der Biodiversität bei.

Die Umstellung auf ökologischen Landbau erfordert sorgfältige Planung und fundierte Entscheidungen. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt bei der Umstellung, von der Analyse Ihrer Betriebsstruktur bis hin zur Vermarktung ökologischer Produkte. Unsere Beratung sichert Ihnen eine erfolgreiche Transformation hin zu nachhaltigem und zukunftsfähigem Wirtschaften.

Sie planen die Umstellung oder Optimierung Ihres Ackerbaus auf ökologische Wirtschaftsweise? Wir bieten Ihnen umfassende Beratung zur Fruchtfolgegestaltung, Bodenbewirtschaftung und Auswahl geeigneter Sorten. Mit unserer Unterstützung steigern Sie die Bodenfruchtbarkeit und die Pflanzengesundheit und verbessern Ihre Vermarktungschancen.

Effizientes Nährstoffmanagement ist der Schlüssel zu hohen Erträgen und nachhaltiger Landwirtschaft. Unsere Beratung hilft Ihnen, die Nährstoffversorgung Ihrer Kulturen zu optimieren und gleichzeitig die Umweltbelastung zu minimieren. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von Nährstoffmanagementplänen, der Optimierung der Düngung und der Integration umweltfreundlicher Praktiken in Ihren Betrieb.

ETL Agrar Forst - Steuerberatung für Agrar & Forst

ANSPRECHPARTNER

ETL Agrar Forst - Steuerberatung für Agrar & Forst

Benjamin Hummel
Betriebsberater M. Sc. agr.

Mail: agrar-forst@etl.de


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